STROMPREISE UND -VERFÜGBARKEIT FÜR DIE INDUSTRIE
Der Strompreis Paraguays ist der erschwinglichste der Region mit US $ 41,53 pro Megawattstunde (Mwh). Mit neuen 500-kV-Stromleitungen wurde die Beständigkeit und Sicherheit der Stromversorgung für die Industrie und die Öffentlichkeit deutlich Verbessert. Da die Stromverfügbarkeit in einigen Gebieten des Landes grösser ist, kann die Regierung die Energieintensiveren Unternehmen über die bestgeeigneten Standorte beraten.
100% der elektrischen Energie in Paraguay wird mit Wasserkraft erzeugt und gilt somit als erneuerbar und Umweltschonend.
Für weitere Informationen:
Bauprojekt 500 kV Stromleigung Yacyreta – Ayolas – Villa Hayes
http://www.ande.gov.py/noticias/documentos/2477/lt_500_web.pdf


PRÄFERENZIELLEN MARKTZUGANG ZUR EUROPÄISCHEN UNION. SGP+
Seit 2014 ist Paraguay das einzige Mercosur-Mitgliedsland, das mit über 6.300 Produkten bevorzugten Zugang zur EU hat unter dem „Allgemeinen Präferenzsystem Plus“ („Sistema General de Preferencias Plus“ oder SGP+).
Zu den Sektoren mit bevorzugtem Zugang gehören Kategorien wie unter anderem Kleidung, Schuhe, Kunststoffe, Insektizide, Leder, Viehfutter und Holz.
So haben internationale Unternehmen die Möglichkeit, von einem reduzierten Tarif gebrauch zu machen beim Export von in Paraguay produzierter Ware in die EU.


BESTEUERUNG
KONSOLIDIERTE BESTEUERUNG DER DREIFACHEN ZEHN
– 10% Körperschaftssteuer
– 10% der Einkommensteuer (gilt ab 2017 nur für Menschen, die jährlich mehr als einen 60fachen Mindestlohn verdienen)
– 10% Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen (mit Ermäßigungen oder Befreiungen für Grundgut und Bildungsdienste).
DAS 60/90 GESETZ
-dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen,
-Export zu fördern,
-Importe zu ersetzen,
-Investition und Reinvestition der Gewinne in Investitionsgüter zu fördern und
-Technologien einzusetzen, die die Produktionseffizienz erhöhen und größere und bessere Nutzung von Rohstoffen, Arbeitskräften und heimischen Energieressourcen ermöglichen.
MAQUILADORA-SYSTEM
IMPORTREGELUNG FÜR ROHSTOFFE UND EINGÄNGE
MERCOSUR HERKUNFTSREGELUNG
Produkte, die diese Bedingungen erfüllen, werden als „Herkunftsregion MERCOSUR“ bezeichnet und können zwischen den Mitgliedsländern ohne Importsteuer verkehren.
FREIZONENGESETZ
DEKRET 11.701 „IMPORTREGELUNG DER ROHSTOFFE UND EINGÄNGE“
GESETZ 4838/12 "NATIONALE AUTOMOBILPOLITIK“
GESETZ 5102/13 "ÖFFENTLICH-PRIVATE PARTNERSCHAFT"
GESETZ 5074/13 „EINRICHTUNG DER REGELUNG ÜBER ÖFFENTLICHKEITSWERKE“


